ArbeitsQuelle
Wir verbinden Talent mit Zukunft

Finden Sie qualifizierte Mitarbeiter – schneller, einfacher, digital.

Schnelle & passgenaue Vermittlung

Durch digitale Prozesse und gezieltes Matching finden wir in kürzester Zeit genau die Kandidaten, die wirklich passen.

Persönliche Betreuung & Sicherheit

Von der ersten Anfrage bis zur erfolgreichen Einstellung begleiten wir beide Seiten – zuverlässig und rechtssicher.

Erfolgsorientierte Konditionen

Sie zahlen auf Wunsch nur bei erfolgreicher Vermittlung – transparent, fair und ohne versteckte Kosten.

Zeitersparnis durch digitale Prozesse

Wir übernehmen die Vorauswahl, sodass Sie nur noch aus passenden Kandidaten wählen müssen.

Vertrag für Vertriebsmitarbeiter

Basis Vertrag für Vertriebsmitarbeiter von ArbeitsQuelle.de (Ingenius Agency)

Schritt 1 von 2

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Vertrag über die Tätigkeit als freier Vertriebsdienstleister


zwischen

Ingenius Agency UG (haftungsbeschränkt)
Margaretenstr. 7a
45145 Essen

und

Vertreter/Ansprechpartner, Firma und Anschrift

§1 Vertragsgegenstand

(1) Der Vertriebsdienstleister unterstützt den Auftraggeber als freier, selbstständiger Vertriebsdienstleister bei der Akquise von Unternehmenskunden sowie bei der Vermittlung von Kandidaten im Bereich Recruiting und Personalvermittlung.

(2) Ziel der Tätigkeit ist der Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Unternehmenskunden über Recruiting- und Vermittlungsleistungen sowie die erfolgreiche Vermittlung von Kandidaten.

(3) Der Vertriebsdienstleister ist nicht weisungsgebunden, organisiert seine Tätigkeit eigenverantwortlich und trägt das unternehmerische Risiko seiner selbstständigen Tätigkeit.

§2 Selbstständigkeit und keine Scheinselbstständigkeit

(1) Der Vertriebsdienstleister handelt als selbstständiger Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer.

(2) Es besteht kein Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder sonstige arbeitsrechtliche Leistungen.

(3) Der Vertriebsdienstleister ist für die Abführung von Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen selbst verantwortlich.

§3 Exklusivität und Wettbewerbsverbot

(1) Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es dem Vertriebsdienstleister untersagt, für andere Recruiting-, Personalvermittlungs- oder vergleichbare Unternehmen tätig zu werden.

(2) Zusätzlich verpflichtet sich der Vertriebsdienstleister, für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages keine konkurrierende Tätigkeit im Bereich Recruiting und Personalvermittlung in Deutschland auszuüben.

(3) Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot erfolgt ohne Karenzentschädigung, da der Vertriebsdienstleister als selbstständiger Unternehmer tätig ist und das Verbot zeitlich, räumlich und inhaltlich angemessen begrenzt ist.

§4 Provisionen und Vergütung

(1) Neukundenvermittlung
Der Vertriebsdienstleister erhält 10 Prozent Provision auf den Netto-Zahlungseingang exklusive MwSt aus der ersten erfolgreichen Vermittlung mit einem neu gewonnenen Kunden.

(2) Wiederkehrende Vermittlungen
Für jede weitere erfolgreiche Vermittlung mit demselben Kunden erhält der Vertriebsdienstleister 5 Prozent Provision auf den jeweiligen Netto-Zahlungseingang exklusive MwSt.

(3) Fälligkeit und Abrechnung
Erfolgt die Abrechnung einer erfolgreichen Vermittlung nicht in einer einmaligen Zahlung, sondern in mehreren Teilzahlungen oder Raten, entsteht der Provisionsanspruch des Vertriebsdienstleisters jeweils anteilig und ausschließlich auf den tatsächlich beim Auftraggeber eingegangenen Netto-Zahlungsbetrag exklusive MwSt.
Ein Anspruch auf Provision besteht nur in dem Umfang, in dem Zahlungen tatsächlich beim Auftraggeber eingehen. Nicht geleistete, gestundete oder ausgefallene Zahlungen begründen keinen Provisionsanspruch.
Die Abrechnung der anteiligen Provision erfolgt im Rahmen der monatlichen Provisionsabrechnung.

§5 Kundenzuordnung

(1) Maßgeblich für die Zuordnung eines Kunden ist der erfolgreiche Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Kunde.

(2) Ansprüche aus Erstkontakt, Angebotsversand oder CRM-Eintrag allein begründen keinen Provisionsanspruch.

§6 Inaktivität

(1) Vermittelt der Vertriebsdienstleister über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten weder einen Kunden noch einen Kandidaten, gilt er automatisch als inaktiv.

(2) Mit Eintritt der Inaktivität entfallen sämtliche zukünftigen Provisionsansprüche, auch aus bereits bestehenden Kundenbeziehungen.

(3) Bereits entstandene und fällige Provisionen bleiben hiervon unberührt.

(4) Eine gesonderte Kündigung ist für den Eintritt der Inaktivität nicht erforderlich.

§7 Haftung

(1) Der Vertriebsdienstleister haftet gegenüber dem Auftraggeber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Insbesondere haftet der Vertriebsdienstleister für:

- falsche oder irreführende Zusagen gegenüber Kunden,
- eigenmächtige Preis- oder Leistungszusagen,
- Verstöße gegen Datenschutzvorschriften (DSGVO), sofern diese vom Vertriebsdienstleister zu vertreten sind.

§8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Vertriebsdienstleister verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Bewerber- und Kundendaten dürfen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit verwendet werden.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Vertragsende fort.

§9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§10 Mehrere Vertriebsdienstleister und Zuordnung

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, gleichzeitig mehrere Vertriebsdienstleister einzusetzen.

(2) Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich für denjenigen Vertriebsdienstleister, der den maßgeblichen Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kunden herbeigeführt hat.

(3) Maßgeblich für die Zuordnung ist der tatsächliche Vertragsabschluss, unabhängig von: einem Erstkontakt, der Dauer der Kundenansprache, einem Eintrag in einem CRM-System, oder vorbereitenden Tätigkeiten anderer Vertriebsdienstleister.

(4) Bei der Vermittlung von Kandidaten entsteht der Provisionsanspruch nur für denjenigen Vertriebsdienstleister, der die konkrete Vermittlung des Kandidaten an den Kunden erfolgreich abgeschlossen hat.

(5) Mehrere oder parallele Tätigkeiten verschiedener Vertriebsdienstleister begründen keine Aufteilung oder gemeinsame Entstehung von Provisionsansprüchen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(6) Bei Unklarheiten über die Zuordnung eines Vertragsabschlusses oder einer Kandidatenvermittlung entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.

(7) Mit Beendigung des Vertrages oder Eintritt der Inaktivität gehen alle offenen Kontakte, Gespräche, Kunden- und Kandidatenbeziehungen vollständig und ohne Anspruch auf Ausgleich auf den Auftraggeber über.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Ingenius Agency UG (haftungsbeschränkt).



Essen,
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Unterschrift Vertriebsdienstleister
Unterschrift(erforderlich)
Clear Signature
Ingenius Agency UG (haftungsbeschränkt)
Margaretenstr. 7a
D- 45145 Essen
Vertreten durch den Geschäftsführer
Samuel Kisser
Sitz und Registergericht
Amtsgericht Essen HRB 33600

Trennlinie