1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen
Die Ingenius Agency UG verfügt über umfassende Expertise in der Rekrutierung von Mitarbeitern zur Besetzung freier Arbeitsplätze. Im Rahmen dieses Vertrages sucht und präsentiert die Ingenius Agency UG dem Auftraggeber qualifizierte Kandidaten.
Ein Kandidat gilt als durch die Ingenius Agency UG empfohlen, sobald ausreichende Informationen übermittelt wurden, die eine Identifikation des Kandidaten ermöglichen.
Diese Regelung gilt nicht, wenn sich ein Kandidat innerhalb der letzten sechs Monate selbstständig auf eine offene Stelle beworben hat oder bereits durch einen anderen Vermittler vorgestellt wurde. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ingenius Agency UG vor Beginn des Interviewprozesses unverzüglich zu informieren.
2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Ingenius Agency UG sämtliche zur Personalbeschaffung erforderlichen Unterlagen (z. B. Stellenbeschreibung, Anforderungsprofile, Unternehmensinformationen) auf deren Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
3. Provision und Vergütung
Die Vergütung erfolgt ausschließlich im Erfolgsfall, d. h. erst wenn ein durch die Ingenius Agency UG vorgestellter Kandidat einen Arbeitsvertrag beim Auftraggeber unterschreibt. Sollte kein Vertrag zustande kommen, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Die Ingenius Agency UG bietet dem Auftraggeber folgende Provisionsmodelle zur Auswahl an:
1. Modell:
2 Monatsgehälter:
Zwei Bruttomonatsgehälter des Kandidaten sind zu zahlen, sobald der Kandidat am vereinbarten Startdatum seine Tätigkeit aufgenommen hat.
(Fälligkeit: nach tatsächlichem Arbeitsantritt)
2. Modell:
3 Monatsgehälter (mit geteilten Zahlungszeitpunkten):
- o 1,5 Monatsgehälter werden nach Arbeitsantritt des Kandidaten fällig.
-
o Die weiteren 1,5 Monatsgehälter werden nach Ablauf der Probezeit (6 Monate nach Arbeitsbeginn) fällig.
Alle Provisionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage nach Rechnungsstellung.
Sollte der Kandidat die Tätigkeit nicht antreten, entfällt die Zahlungspflicht vollständig.
4. Informationspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ingenius Agency UG umgehend zu informieren, sobald ein Arbeitsvertrag mit einem von der Ingenius Agency UG vorgestellten Kandidaten geschlossen wurde.
Spätestens fünf Werktage nach Vertragsunterzeichnung sind der Ingenius Agency UG folgende Informationen mitzuteilen:
• das vereinbarte Bruttomonatsgehalt,
• das Startdatum des Beschäftigungsverhältnisses,
• und eine Kopie der relevanten Vertragsunterlagen zur Nachvollziehbarkeit der Provisionsberechnung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ingenius Agency UG ebenfalls zu informieren, falls sich Umstände ergeben, die den Vermittlungsprozess beeinträchtigen oder verzögern könnten.
5. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht gestattet.
Alle durch die Ingenius Agency UG übermittelten Unterlagen bleiben Eigentum der Ingenius Agency UG bzw. des jeweiligen Kandidaten und sind vertraulich zu behandeln.
6. Sperrklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 6 Monaten nach Vorstellung eines Kandidaten durch die Ingenius Agency UG diesen Kandidaten weder für die vorgesehene Position noch für eine andere Position im Unternehmen einzustellen, ohne die vereinbarte Vermittlungsgebühr gemäß Ziffer 3 zu entrichten.
Diese Klausel dient der Vermeidung einer Umgehung der Vermittlungsgebühr, insbesondere durch zeitlich versetzte oder indirekte Einstellungen.
Sollte der Auftraggeber geltend machen, dass der Kandidat sich eigeninitiativ beworben habe, so hat der Auftraggeber den Nachweis zu erbringen, dass die Bewerbung innerhalb des letzten Monats vor der Vorstellung durch die Ingenius Agency UG eingegangen ist.
Erfolgt dieser Nachweis nicht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vollständige Vermittlungsgebühr an die Ingenius Agency UG zu entrichten, sobald ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
7. Schlussbestimmungen
(1) Es gelten die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ingenius Agency UG.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gelten die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ingenius Agency
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ort, Datum:
Essen,