Häufige Fragen
Antworten auf häufige Fragen zu ArbeitsQuelle
Leistung, Ablauf und Konditionen
Kostenfrei zur neuen Stelle
Pflegefachkräfte für Ihre Einrichtung
Ärzte, Therapeuten und Praxispersonal
Häufige Fragen
Was Unternehmen und Bewerber am häufigsten wissen möchten
Was kostet die Vermittlung?
Unsere Vergütung ist erfolgsabhängig und richtet sich nach dem Bruttomonatsgehalt der vermittelten Fachkraft. Die genauen Konditionen besprechen wir vorab mit Ihnen und halten sie schriftlich fest. Kommt keine Einstellung zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wann wird die Vergütung fällig?
Erst wenn die vermittelte Fachkraft ihre Stelle tatsächlich antritt. Je nach vereinbartem Modell wird ein Teil nach der Probezeit fällig. Tritt die Fachkraft die Stelle nicht an, entfällt die Zahlung.
Lohnt sich Personalvermittlung im Vergleich zu Leiharbeit?
Bei der Vermittlung zahlen Sie einmalig und nur bei Erfolg; die Fachkraft ist danach Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter. Leiharbeit kostet laufend einen Aufschlag, den Pflegekassen und Pflegebudget nicht refinanzieren. Mit unserem Rechner können Sie die Mehrkosten der Leiharbeit für Ihre Einrichtung überschlagen.
Wie lange dauert es, bis Sie Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen?
Das hängt von Beruf, Region, Arbeitszeit und Anforderungen ab. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen offen, wie wir die Lage für Ihre Stelle einschätzen. Je klarer das Anforderungsprofil, desto schneller können wir gezielt suchen.
Ist das Zeitarbeit?
Nein. Wir vermitteln in Festanstellung. Der Arbeitsvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und der Fachkraft zustande, eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt.
Welche Berufe vermitteln Sie im Gesundheitswesen?
Examinierte Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Fachkräfte für Intensiv- und Altenpflege, Ärztinnen und Ärzte, Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte und Verwaltungspersonal für Praxis und Klinik.
Vermitteln Sie auch Fachkräfte aus dem Ausland?
Ja, für Gesundheitsberufe. Wir koordinieren Unterlagen und Termine im Anerkennungsverfahren und halten die Vorgaben zur fairen Anwerbung ein. Aus Staaten, für die nach § 38 der Beschäftigungsverordnung nur die Bundesagentur für Arbeit anwerben und vermitteln darf, rekrutieren wir nicht. Für Anerkennung und Visum sollten Sie ausreichend Zeit einplanen.
Wie gehen Sie mit Bewerberdaten um?
Vertraulich. Profile geben wir nur mit Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber weiter. Unterlagen vorgestellter Kandidatinnen und Kandidaten dürfen nur für die jeweilige Stelle verwendet werden.
Kostet mich die Vermittlung etwas?
Nein. Für Bewerberinnen und Bewerber ist unsere Vermittlung kostenfrei. Die Vergütung zahlt der Arbeitgeber.
Wie bewerbe ich mich?
Am einfachsten über unser Kontaktformular oder telefonisch. Wir melden uns und vereinbaren ein erstes Gespräch.
Welche Unterlagen brauche ich?
Einen aktuellen Lebenslauf und Ihre Zeugnisse. Bei Gesundheitsberufen zusätzlich Examen, Approbation oder Berufserlaubnis beziehungsweise die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Erfährt mein jetziger Arbeitgeber, dass ich suche?
Nein. Wir behandeln Ihre Anfrage vertraulich und stellen Ihr Profil nur Arbeitgebern vor, denen Sie vorher zugestimmt haben.
Ich habe meine Ausbildung im Ausland gemacht. Können Sie helfen?
Für Gesundheitsberufe ja. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen für die Anerkennung in Deutschland nötig sind, und begleiten Sie organisatorisch bis zum Arbeitsbeginn.
Bei wem bin ich nach der Vermittlung angestellt?
Direkt beim Arbeitgeber. Sie unterschreiben Ihren Arbeitsvertrag mit der Einrichtung oder dem Unternehmen, nicht mit uns.